Benutzerordnung

Damit sich alle wohlfühlen: die Regeln für unser Naturbad – mit Kurzfassung und vollständigem Text.

In Kraft seit 01.09.2023 Benutzerordnung SV Naturbad Wachtendonk e.V. · gilt für alle Badegäste · redaktionell überarbeitet 11/2026

Kurz & knapp

Die Kurzfassung hilft beim Überblick – verbindlich ist der vollständige Text unten.

Badezeit und Öffnungszeiten

§ 4 Badezeit

In der Regel wird das Naturbad im Mai eines jeden Jahres eröffnet und mit Beendigung der Sommersaison im September geschlossen. Die genauen Betriebszeiten werden durch Aushang am Bad, auf der Website und in den (Sozialen) Medien bekannt gegeben.

§ 5 Öffnungszeiten

(1) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Website bekannt gegeben. Je nach Wetterlage und Bedarf behält sich der Schwimmverein Naturbad Wachtendonk e.V. vor, davon abweichend die Öffnungszeiten zu kürzen bzw. zu verlängern.

(2) Der Schwimmverein Naturbad Wachtendonk e.V. kann das Naturbad für bestimmte Veranstaltungen, und zwar nach vorheriger Ankündigung durch Aushang, zur Verfügung stellen bzw. außerhalb der Öffnungszeiten an Dritte vermieten.

Im Naturbad

§ 6 Verhalten im Naturbad

(1) Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte gewahrt sowie Ruhe, Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden. Jede Störung oder Belästigung der anderen Besucher ist zu unterlassen.

(2) Der Vorstand und von ihm ernannte Helfer sind berechtigt, Badegäste, die sich ungebührlich benehmen, aus dem Naturbad zu verweisen; das Eintrittsgeld wird nicht zurückerstattet. Der Schwimmverein Naturbad Wachtendonk e.V. behält sich vor, Personen, die bereits einmal aus dem Naturbad verwiesen worden sind, für die Zukunft die Benutzung des Bades zu verweigern.

(3) Es ist eine dem normalen Gefühl für Sitte und Anstand entsprechende Badebekleidung zu tragen.

(4) Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume, Beckenumgänge nicht mit Straßenschuhen betreten. Der Aufenthalt in den Nassbereichen im Bad ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet, das gleiche gilt bei Benutzung der Becken.

(5) Das Springen in die Becken ist nicht gestattet. Das seitliche Springen, Hineinstoßen bzw. Werfen anderer Personen vom Beckenrand ist untersagt. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur gestattet, wenn das Aufsichtspersonal diese freigegeben hat. Den angebrachten Hinweisen ist unbedingt Folge zu leisten.

(6) Die Benutzung von Tauchgeräten, Tauchanzügen sowie Tauchmasken aus zerbrechlichem Material ist nicht gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmflügeln und Schwimmringen u.ä. ist im Schwimmerteil nicht gestattet. Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden.

(7) Bei Gewitter sind die Wasser- und Außenflächen sofort zu verlassen.

(8) Bei Verletzungen und Unfällen ist sofort das Badpersonal zu benachrichtigen.

(9) Das gewerbliche Feilbieten von Waren aller Art sowie das Verteilen von Druck- und Reklameschriften ist ohne Genehmigung seitens des Schwimmvereins Naturbad Wachtendonk e.V. nicht erlaubt.

(10) Jeder Besucher haftet für die von ihm oder seinem Gast verursachten Beschädigungen und Verunreinigungen. Für Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe vom Schwimmverein Naturbad Wachtendonk e.V. festzusetzen ist.

§ 7 Verletzungen

Erleidet ein Badegast Verletzungen und glaubt er, Ersatzansprüche stellen zu können, so hat er dieses unverzüglich dem Schwimmverein Naturbad Wachtendonk e.V. anzuzeigen.

§ 8 Aufsicht

Die aufsichtführenden Personen haben für die Einhaltung der Benutzungsordnung zu sorgen. Die zu diesen Zwecken getroffenen Anordnungen sind zu befolgen. Die aufsichtführenden Personen sind angewiesen, sich den Badegästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Der SV Naturbad Wachtendonk e.V. hat keine kontinuierliche Aufsicht.

Haftung, Fundsachen und Vermietung

§ 9 Haftung

Für mitgebrachte Garderobe, Wertgegenstände und andere Sachen haften jeder Besucher und seine Gäste selbst.

Das Baden ist nur während der Betriebszeiten gestattet. Der Benutzer darf das Gelände nur während der Betriebszeiten betreten und hat es vor Beendigung der Betriebszeiten zu verlassen, so dass er das Gelände verlassen hat, wenn die Betriebszeiten beendet sind.

Benutzer, die wegen einer Sondervereinbarung das Gewässer auch außerhalb der Betriebszeiten betreten dürfen, müssen selbst für die Verkehrssicherungspflicht und eine Schwimmaufsicht Sorge tragen. Die Sondervereinbarung bedarf der Schriftform.

Der SV Naturbad Wachtendonk e.V. übernimmt keine Gewähr für einen ungestörten Badebetrieb oder für die Erreichung bestimmter Badeziele.

Der SV Naturbad Wachtendonk e.V. übernimmt keine Verpflichtung, sich über den Zustand des Gewässers, eventuelle Einschränkungen der Bademöglichkeiten, eventuelle Gefährdungen oder dergleichen kundig zu machen; Veränderungen im Zustand des Gewässers zu beobachten oder in sonstiger Form sich mit der Eignung oder fortbestehenden Eignung der beabsichtigten Nutzung, eventuellen Gefährdungen aus der Beschaffenheit des Gewässers oder der konkreten Benutzung durch Andere zu vergewissern und sich entsprechend zu verhalten.

Das Baden im Gewässer des SV Naturbad Wachtendonk e.V. erfolgt ausschließlich in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr des Benutzers. Jegliche Haftung des SV Naturbad Wachtendonk e.V. wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausdrücklich ausgeschlossen.

Soweit eine Haftung nicht auszuschließen sein sollte, wird sie auf den Fall der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Ansprüche gegen den SV Naturbad Wachtendonk e.V., gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von sechs Monaten seit ihrer Entstehung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn das schädigende Ereignis, die voraussichtlichen Schadensfolgen und eventuelle Zeugen für den Schadenshergang nicht unmittelbar im Anschluss an das Schadensereignis schriftlich gegenüber dem SV Naturbad Wachtendonk e.V. mitgeteilt werden.

Eine Abweichung von dem Erfordernis der schriftlichen sofortigen Schadensmeldung ist nur durch neue schriftliche Vereinbarung möglich.

Soweit danach Schadensansprüche bestehen, werden diese für den Einzelfall der Höhe nach begrenzt auf 10.000 EUR und zwar als Gesamtbetrag für den gesamten Schaden, unabhängig ob Personenschaden, Sachschaden, Vermögensschaden oder sonstige Schäden geltend gemacht werden.

Werden bei einem Schadensereignis mehrere Schäden verursacht, insbesondere mehrere Personen oder Sachen beschädigt, gilt dies als einheitlicher Schadensfall mit einer Gesamtentschädigung von 10.000 EUR. Mehrere Schäden durch dieselbe Ursache gelten ebenfalls als ein Schaden mit der Folge, dass die Haftungssumme auf 10.000 EUR begrenzt ist.

Bei Mehrfach- oder Serienschäden, bei denen durch ein Ereignis mehrere Schäden entstehen oder bei denen eine Schadensursache zu mehreren Schäden geführt hat, steht jeweils nur einmal die Deckungssumme von 10.000 EUR zur Verfügung.

Der Benutzer haftet für jeden Schaden, der von ihm verschuldet wird. Dabei haftet der Benutzer in jedem Fall für leichte Fahrlässigkeit. Hat der Benutzer gegen die allgemeinen Schwimmregeln, allgemeine Regeln oder sonstige allgemein anerkannten Verhaltensregeln, besonders gemäß der Benutzerordnung des SVN, verstoßen, wird ein Verschulden des Benutzers vermutet.

§ 10 Fundsachen

Gegenstände, die innerhalb des Naturbades gefunden werden, sind bei der aufsichtführenden Person abzuliefern und können vom Verlierer auch dort wieder in Empfang genommen werden. Im Übrigen werden Fundsachen nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

§ 11 Geschlossene Verbände

Die Zulassung von geschlossenen Verbänden (Vereine, Schulklassen usw.) erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Schwimmverein Naturbad Wachtendonk e.V. Beim Baden der Verbände, Vereine, Schulen usw. trägt deren Aufsichtspersonal die alleinige Verantwortung im Naturbad.

§ 12 Vermietung des Bades

(1) Das Naturbad kann sowohl für sportliche bzw. sonstige öffentliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden (öffentliche Veranstaltungen) als auch für private Zwecke an Personen oder Personenverbände vermietet werden. Hierüber entscheidet der Vorstand.

(2) Der jeweilige Nutzer ist für die Einhaltung der Benutzungsordnung (§ 1 Abs. 2) und für die Badeaufsicht (§ 8) verantwortlich. Der Schwimmverein Naturbad Wachtendonk e.V. entscheidet im Einzelfall, ob und inwieweit zusätzliches Personal für die jeweilige Nutzung erforderlich ist.
Für Verunreinigungen, Beschädigungen etc. haftet der Veranstalter/Mieter gegenüber dem Schwimmverein Naturbad Wachtendonk e.V. direkt. Eine Haftungsübertragung auf Dritte ist unwirksam.

(3) Bei einer Überlassung für sportliche bzw. andere öffentliche Zwecke gilt für jeden Nutzer / Besucher der Veranstaltung der Eintrittspreis der Tageskarte.

(4) Bei Vermietungen ist ein Entgelt zu entrichten. Näheres hierzu regelt ein Mietvertrag mit dem SV Naturbad Wachtendonk e.V. Darüber hinaus sind dem Schwimmverein Naturbad Wachtendonk e.V. entstehende Kosten (§ 1 Absatz 2) sowie zusätzliche Reinigungskosten zu erstatten.

(5) Bei Vermietungen des Gesellschaftsraumes ist ein Entgelt zu entrichten. Näheres hierzu regelt ein Mietvertrag mit dem SV Naturbad Wachtendonk e.V. Darüber hinaus sind dem Schwimmverein Naturbad Wachtendonk e.V. entstehende Kosten (§ 1 Absatz 2) sowie zusätzliche Reinigungskosten zu erstatten.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung für das Naturbad Wachtendonk tritt zum 01.09.2023 in Kraft.